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Stift und Mappen

Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und gilt als Meilenstein für die unternehmerische Transparenz im Bereich Umwelt, Soziales und Governance (ESG). Sie löst die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ab und erweitert den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich.

Ziel der CSRD ist es, vergleichbare, verlässliche und prüfbare Nachhaltigkeitsinformationen bereitzustellen, um Stakeholdern – von Investoren bis hin zu Kunden – fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Unternehmen müssen künftig deutlich umfassender über ihre ESG-Strategien, Risiken, Chancen und Auswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette berichten – auf Basis verbindlicher EU-Standards (ESRS).

Die CSRD ist damit nicht nur ein regulatorisches Projekt, sondern ein zentraler Hebel für eine nachhaltige, zukunftsorientierte Unternehmensentwicklung.

Aufbau und zentrale Elemente der CSRD-Berichterstattung

Die CSRD verpflichtet Unternehmen zur umfassenden Nachhaltigkeitsberichterstattung auf Basis der European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Diese definieren klar, wie das Unternehmen die wesentlichen ESG-Themen ermitteln soll und welche Informationen zu diesen Themen zu veröffentlichen sind. 

Zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit: Berichtspflichtig sind Themen, die entweder finanzielle Relevanz oder bedeutende Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft haben. Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse bildet die Grundlage, um relevante Inhalte gezielt auszuwählen.

Darauf aufbauend erfolgt die systematische Datenerhebung (qualitativ und quantitativ). Die Angaben müssen nachvollziehbar, konsistent und prüfbar sein, da künftig eine externe Prüfung vorgeschrieben ist.

Die Berichterstattung bezieht sich nicht nur auf das eigene Unternehmen, sondern umfasst auch wesentliche Auswirkungen und Informationen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – etwa bei Lieferanten, Partnern oder nachgelagerten Prozessen.

Ab wann gilt die CSRD für die Unternehmen?

Trotz EU-weitem Inkrafttretens der CSRD im Januar 2023 steht die Umsetzung in nationales Recht in Deutschland noch aus. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Richtlinie – einschließlich der Änderungen durch das Omnibus-Verfahren – bis spätestens 31. Dezember 2025 in nationales Recht zu überführen.

Am 14. April 2025 hat der EU-Rat der sogenannten „Stop-the-Clock“-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2025/794) zugestimmt. Ziel ist eine zeitliche Entlastung bei der CSRD-Umsetzung. Somit gelten aktuell die folgenden Anwendungsfristen:

  • Große Unternehmen, die bereits nach der alten Non-Financial Reporting Directive (NFRD):

    • Ursprünglich ab dem ab dem Berichtsjahr 2024 betroffen (erstmalige Veröffentlichung 2025)

    • müssen ohne Entlastungen weiter nach CSRD berichten

  • Alle großen Unternehmen (unabhängig von Kapitalmarktorientierung), die bisher nicht der NFRD unterlagen und die 2 von 3 Kriterien erfüllen >25 Mio. EUR Bilanzsumme; >50 Mio. EUR Umsatzerlöse; >250 Mitarbeiter)

    • Ursprünglich ab dem Berichtsjahr 2025 betroffen (erstmalige Veröffentlichung 2026)

    • Sind nun ab dem Berichtsjahr 2027 betroffen (erstmalige Veröffentlichung 2028)

  • Börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Kreditinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen:

    • Ursprünglich ab dem Berichtsjahr 2026 betroffen (erstmalige Veröffentlichung 2027)

    • Sind nun ebenfalls ab dem Berichtsjahr 2027 betroffen (erstmalige Veröffentlichung 2028)

Die Verschiebung der Anwendungsfristen bedeutet für Sie mehr Zeit zur Vorbereitung und  die Chance, jetzt strukturiert die Weichen für ein zukunftssicheres ESG-Reporting zu stellen.

Des Weiteren wurden als Teil des Omnibus-Verfahren die folgenden Erleichterungen vorgeschlagen, die allerdings noch nicht final und aktuell in Abstimmung sind:

  • Anhebung der Schwelle für den Anwendungsbereich der CSRD:

    • CSRD (ESRS) soll zukünftig nur noch für die Unternehmen mit >1.000 Beschäftigen (auf Konzernebene weltweit) und entweder >50 Mio. EUR Umsatz oder eine Bilanzsumme von >25 Mio. EUR gelten

  • Value Chain Cap (Begrenzung des Trickle-Down-Effekts) - Datenanfrage seitens der von der CSRD erfassten Unternehmen auf VSME-Standard begrenzt

  • Kein Übergang zur Prüfung mit hinreichender Sicherheit

  • Verzicht auf die sektorspezifischen ESRS

Darüber hinaus werden derzeit die ESRS (European Sustainability Reporting Standards) von EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) überarbeitet. Die Veröffentlichung des neuen Standard-Sets ist für Oktober 2025 geplant. Ziel ist eine weitere Vereinfachung und bessere Anwendbarkeit sowie Reduzierung der qualitativen Datenpunkte.

Was sind die Herausforderungen für Unternehmen?

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, die weit über bisherige ESG-Berichte hinausgehen:

  • Datenmanagement: ESG-Daten müssen strukturiert, konsistent und prüfbar erfasst werden – oft über komplexe Lieferketten hinweg

  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen analysieren, wie sie auf Umwelt und Gesellschaft wirken – und wie ESG-Faktoren ihr Geschäft beeinflussen

  • Standardisierte Berichterstattung: Die Inhalte sind klar durch die ESRS geregelt und verlangen umfassende Informationen zu Umwelt, Soziales und Governance

  • Neue Prozesse und Zuständigkeiten: Nachhaltigkeit wird zum Querschnittsthema – Silodenken ist keine Option mehr

  • Prüfungspflicht: Nachhaltigkeitsberichte unterliegen künftig der externen Prüfung zunächst mit begrenzter Sicherheit

Was ist der Mehrwert?

Die CSRD-Berichterstattung schafft nicht nur Transparenz, sondern bietet Unternehmen auch strategische Vorteile:

  • Wettbewerbsvorteile durch Transparenz: Klare, glaubwürdige ESG-Berichte stärken das Vertrauen von Investoren, Kunden und Partnern

  • Frühzeitiges Risikomanagement: die doppelte Wesentlichkeitsanalyse und Integration der ESG-Risiken in das Risikomanagement im Unterhemen hilft, diese frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern

  • Effizienzgewinne durch Prozessoptimierung: Die Einführung von ESG-Datenmanagementsystemen sowie das kritische Auseinandersetzen mit Prozessen führt zu Effizienzgewinnen durch Prozessoptimierungen

  • Zugang zu Kapital: Nachhaltigkeitskriterien spielen bei der Kreditvergabe und bei Investitionsentscheidungen eine immer größere Rolle

  • Innovationspotenzial: proaktive Auseinandersetzung mit Nachhaltigkeit kann Chancen erschließen und neue Geschäftsmodelle, Produkte und Partnerschaften fördern

  • Beginn der nachhaltigen Transformation: die Nachhaltigkeitsberichterstattung gilt oft als wertvoller Einstieg in die strategische Transformation hin zur Klimaneutralität

Unser Ansatz

Unsere klassische Vorgehensweise bei einem ganzheitlichen CSRD-Beratungsprojekt erfolgt in fünf strukturierten Phasen. Je nach Bedarf und individuellem Umfang unterstützen wir flexibel – sowohl mit unterschiedlichem Tiefgrad als auch bei der Durchführung einzelner Phasen separat.

Warum FALK Momentum?

FALK Momentum ist Ihr verlässlicher Partner für die Umsetzung der CSRD – mit der strategischen Perspektive einer Beratung und der prüfungssicheren Expertise einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Wir unterstützen Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht nur effizient und regelkonform zu erfüllen, sondern auch strategisch zu nutzen.

Durch unsere fundierte Kenntnis der ESRS-Standards, regulatorischer Entwicklungen und Best Practices stellen wir sicher, dass die Projektdokumentation (etwa wie bei der Wesentlichkeitsanalyse) prüfungssicher ist.

Unsere Experten

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