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Corporate sustainability reporting directive (CSRD)

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung und stellt einen entscheidenden Schritt hin zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit im Bereich Umwelt, Soziales und Unternehmensführung (ESG) dar. Sie ersetzt die bisher geltende Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen zur strukturierten Offenlegung von Nachhaltigkeitsinformationen.

 

Die CSRD erweitert nicht nur den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen erheblich, sondern legt auch detailliert fest, welche Informationen offengelegt werden müssen und wie diese Berichte aufgebaut sein sollen. Grundlage hierfür sind die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), die von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurden. Diese Standards definieren einheitliche Anforderungen an Inhalte und Struktur der Berichterstattung – und sorgen so für Klarheit auf Seiten der Unternehmen und Stakeholder.

Stift und Mappen

Was ist betroffen?

Wer ist betroffen?

Die Berichtspflichten gelten stufenweise für eine Vielzahl von Unternehmen – auch solche, die bisher nicht unter die NFRD fielen. Die CSRD betrifft unter anderem:

 

Alle großen Unternehmen mit Sitz in der EU, die am Bilanzstichtag mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen:
 

  • Bilanzsumme ≥ 25 Mio. €

  • Nettoumsatz ≥ 50 Mio. €

  • Durchschnittlich ≥ 250 Beschäftigte im Geschäftsjahr
     

Börsennotierte Unternehmen, auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), mit Ausnahme von Kleinstunternehmen (d. h. Unternehmen mit Bilanzsumme ≤ 450.000 €, Umsatz ≤ 900.000 € und ≤ 10 Beschäftigten)

 

Nicht-komplexe Kreditinstitute und firmeneigene (Rück-) Versicherungsunternehmen

Ab wann ist diese anzuwenden?

Die CSRD ist am 5. Januar 2023 auf EU-Ebene in Kraft getreten und muss von den EU-Mitgliedsstaaten innerhalb von 18 Monaten in nationales Recht überführt werden. In Deutschland erfolgt die Umsetzung sukzessive – je nach Unternehmensgröße.

 

Die stufenweise Einführung sieht wie folgt aus:

 

  • Ab dem Berichtsjahr 2024 (erstmalige Veröffentlichung 2025): Unternehmen, die bereits unter das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) fallen

 

  • Ab dem Berichtsjahr 2025 (erstmalige Veröffentlichung 2026): Große Unternehmen, die bislang nicht berichtspflichtig waren

 

  • Ab dem Berichtsjahr 2026 (erstmalige Veröffentlichung 2027): Kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

 

Einige Erleichterungen und Übergangsfristen gelten für Unternehmen und sind ebenfalls in den ESRS definiert.

Key Challenges / Herausforderungen für Unternehmen

Die CSRD stellt Unternehmen vor neue Anforderungen, die weit über bisherige ESG-Berichte hinausgehen:
 

  • Datenmanagement: ESG-Daten müssen strukturiert, konsistent und prüfbar erfasst werden – oft über komplexe Lieferketten hinweg.
     

  • Doppelte Wesentlichkeit: Unternehmen müssen analysieren, wie sie auf Umwelt und Gesellschaft wirken – und wie ESG-Faktoren ihr Geschäft beeinflussen. Mehr dazu können Sie hier
     

  • Standardisierte Berichterstattung: Die Inhalte sind klar durch die ESRS geregelt und verlangen umfassende Informationen zu Umwelt, Soziales und Governance.
     

  • Neue Prozesse und Zuständigkeiten: Nachhaltigkeit wird zum Querschnittsthema – Silodenken ist keine Option mehr.
     

  • Prüfungspflicht: Nachhaltigkeitsberichte unterliegen künftig der externen Prüfung zunächst mit begrenzter Sicherheit

Benefits für Kunden (Begründung/warum lohnt es sich? -> Beyond Compliance)

  • Wettbewerbsvorteile durch Transparenz: Klare, glaubwürdige ESG-Berichte stärken das Vertrauen von Investoren, Kunden und Partnern und verbessern Ihre Marktposition.
     

  • Attraktivität als Arbeitgeber: Nachhaltig handelnde Unternehmen sind für qualifizierte Fachkräfte zunehmend interessanter.
     

  • Frühzeitiges Risikomanagement: Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse hilft, ESG-Risiken frühzeitig zu erkennen und proaktiv zu steuern.
     

  • Effizienzgewinne durch Prozessoptimierung: Die Einführung von ESG-Datenmanagementsystemen sowie das kritische Auseinandersetzen mit Prozessen kann zu Effizienzgewinnen sowie Prozessoptimierungen führen.
     

  • Zugang zu Kapital: Nachhaltigkeitskriterien spielen bei der Kreditvergabe und bei Investitionsentscheidungen eine immer größere Rolle. Eine transparente Berichterstattung kann hier unterstützend wirken.
     

  • Innovationspotenzial: Die proaktive Auseinandersetzung mit dem Thema Nachhaltigkeit kann Chancen erschließen und neue Geschäftsmodelle, Produkte und Partnerschaften fördern.
     

  • Beginn der nachhaltigen Transformation: Die Nachhaltigkeitsberichterstattung bietet Unternehmen einen wertvollen Einstieg, um sich strategisch mit der Transformation hin zur Klimaneutralität auseinanderzusetzen.

Unser Ansatz

Phasen/Modulen des Projekts und Deliverables

  1. Ziel

Mit unserem ganzheitlichen Beratungsansatz unterstützen wir Sie dabei, die Anforderungen der CSRD effizient und strukturiert umzusetzen. Gleichzeitig befähigen wir Ihr Team, das Nachhaltigkeitsreporting künftig eigenständig und regelkonform durchzuführen. Dank unserer Kombination aus strategischer Beratungskompetenz und prüferischer Erfahrung stellen wir sicher, dass Ihr Nachhaltigkeitsbericht nicht nur inhaltlich überzeugt, sondern auch den Anforderungen Ihrer Wirtschaftsprüfer standhält – und damit prüfungsfähig ist.

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Gerne können wir Sie jedoch auch zu spezifischen Fragen oder Phasen beratend unterstützen.

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Unsere klassische Vorgehensweise bei einem ganzheitlichen CSRD-Beratungsprojekt erfolgt in 5 strukturierten Phasen:

 

1. Initialisierungsphase

Zu Beginn schaffen wir die strukturelle Grundlage für das Projekt: Wir definieren Rollen und Zuständigkeiten, legen den relevanten Berichtsrahmen fest und prüfen bestehende ESG-Aktivitäten. Bei Bedarf unterstützen wir Sie auch bei der Auswahl geeigneter ESG-Softwarelösungen.

 

2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse

Wir analysieren Ihr Geschäftsmodell sowie Ihre Wertschöpfungskette und identifizieren gemeinsam mit Ihnen die relevanten Themen und Stakeholder. Auf Basis der doppelten Wesentlichkeit ermitteln wir die ESG-Aspekte, die für Ihre Berichterstattung entscheidend sind.

 

3. Gap-Analyse

Im nächsten Schritt prüfen wir, welche Daten bereits verfügbar sind – und wo noch Lücken bestehen. Darauf aufbauend entwickeln wir konkrete Handlungsempfehlungen zur Schließung dieser Gaps.

 

4. Implementierungskonzept

Wir erarbeiten ein individuelles Reporting-Konzept, das zu Ihrem Unternehmen passt – inklusive klarer Prozesse, Zuständigkeiten und eines praxisnahen Frameworks für Ihre künftige CSRD-Berichterstattung.

 

5. Testlauf

Abschließend begleiten wir Sie bei einem ersten Probelauf: Wir testen die Abläufe, erstellen einen Testbericht auf Basis aktueller Daten und identifizieren mögliche Optimierungspotenziale – damit Sie optimal auf die erste offizielle Berichtspflicht vorbereitet sind.

Indikative Dauer

Die Dauer eines ganzheitlichen CSRD-Beratungsprojekts kann je nach Unternehmen sehr unterschiedlich ausfallen und ist unter anderem von der Unternehmensgröße und der Komplexität des Geschäftsmodells, von der Inhouse-Kompetenz und Ressourcen des Unternehmens in Bezug auf ESG, von der Verfügbarkeit und Qualität der ESG-Daten sowie dem Ambitionsniveau des Unternehmens in Bezug auf ESG abhängig.
 

Daher ist eine pauschale Aussage zur Dauer eines Projekts nur grob abschätzbar und kann von 8 bis 12 Monaten indiziert werden.

Warum
FAlk Momentum?

Falk Momentum ist Ihr zuverlässiger Partner, der die Expertise einer Strategieberatung mit der Erfahrung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vereint.

 

Dadurch stellen wir sicher, dass Ihr Projekt von Anfang an nicht nur effizient umgesetzt wird, sondern auch eine prüfungssichere Dokumentation gewährleistet ist.

Unsere Experten

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