
EU Taxonomie - ein Klassifizierungsystem für nachhaltige Wirtschaftsaktitvitäten
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem, das Unternehmen und Investoren dabei unterstützt, nachhaltige wirtschaftliche Aktivitäten zu identifizieren. Sie definiert klare Kriterien, um festzulegen, welche Aktivitäten als umweltfreundlich gelten, insbesondere in Bezug auf die Reduktion von Treibhausgasemissionen und den Schutz natürlicher Ressourcen. Das Ziel ist, Investitionen in nachhaltige Projekte zu fördern und den Übergang zu einer grünen Wirtschaft zu beschleunigen.
Da die einheitliche Klassifizierung von nachhaltigen Aktivitäten als Voraussetzung für die breite Integration von Nachhaltigkeit in der Wirtschaft gilt, hat die EU-Taxonomie die folgenden Ziele:
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Klarheit über die Kriterien für ökologisch nachhaltige Aktivitäten und Vermeidung von Greenwashing schaffen
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Messung des Grades der Nachhaltigkeit von Investitionen und Unternehmensaktivitäten, um Transparenz und Vergleichbarkeit zu schaffen
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Einheitliches Reporting als Hilfestellung für Investoren, damit eine informierte Investmententscheidung getroffen wird
Aufbau und Inhalte
Die EU-Taxonomie sieht keine Verpflichtung zu nachhaltigen Investitionen und dient nur dazu, bestimmte Wirtschaftsaktivitäten als “nachhaltig” zu bezeichnen.
Dies wird aus Basis der 6 von der EU-Taxonomie festgelegten Umweltzielen definiert – Unternehmen müssen einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der Ziele leisten:
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Klimaschutz
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Anpassung an den Klimawandel
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Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- sowie Meeresressourcen
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Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling
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Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung
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Schutz gesunder Ökosysteme und Biodiversität.
Darüber hinaus sollte die Wirtschaftsaktivität das „Do-No-Significant-Harm“ (DNSH) Prinzip erfüllen und somit keines der anderen Umweltziele erheblich beeinträchtigen. Dies sowie den wesentlichen Beitrag werden anhand der von der Taxonomieverordnung festgelegten technischen Evaluierungskriterien überprüft.
Zusätzlich soll eine nachhaltige Wirtschaftsaktivität unter Erfüllung der “Minimum Social Safeguards” ausgeübt werden. Dies umfasst u.a. die Anforderungen und Verfahren aus den OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen sowie die Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte und die Grundprinzipien und Rechte aus den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
Was ist zu berichten?
Aktuell müssen Unternehmen drei wesentliche Kennzahlen offenlegen: den Umsatzanteil nachhaltiger Aktivitäten, den Investitionsanteil (CapEx) in nachhaltige Aktivitäten sowie die Betriebsaufwendungen (OpEx) für nachhaltige Aktivitäten. Darüber hinaus sind qualitative Angaben erforderlich, die das Vorgehen und die Methodik zur Umsetzung der Taxonomie beschreiben. Dazu zählen unter anderem die Beschreibung der angewandten Kriterien, die Prozesse zur Datenerhebung sowie die Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der Taxonomieanforderungen.
Anwendungsbereich und mögliche inhaltliche Anpassungen der Taxonomie-Pflichten
Die EU-Taxonomieverordnung trat im Juli 2020 in Kraft und ist seit Januar 2022 anzuwenden. Ab dem Geschäftsjahr 2024 (Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden) bzw. ab dem Geschäftsjahr 2027 (übrige Unternehmen und Unternehmensgruppen, die verpflichtet sind, einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstatten) wird die Berichterstattung in den Nachhaltigkeitsbericht integriert.
Ab dem Geschäftsjahr 2027 betroffen sind damit große Unternehmen und konzerrechnungslegungspflichtige Unternehmensgruppen (2 von 3 Kriterien werden erfüllt):
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> 25 Mio. EUR Bilanzsumme
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> 50 Mio. EUR Umsatzerlöse
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> 250 Mitarbeiter
Auf EU-Ebene wird derzeit ein Änderungsvorschlag zum Nachhaltigkeitsbericht diskutiert, der diese Grenzwerte verändert. Danach wären nur noch folgende Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen berichtspflichtig:
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> 1.000 Mitarbeiter
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und entweder > 50 Mio. EUR Umsatzerlöse oder > 25 Mio. EUR Bilanzsumme.
Mit Blick auf die Berichterstattung nach der Taxonomie sollen dabei weitergehend sogar nur Unternehmen bzw. Unternehmensgruppen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern verpflichtet sein, deren Umsatzerlöse > 450 Mio. EUR liegen. Außerdem soll die Berichterstattung nach der Taxonomie deutlich vereinfacht werden.
Was sind die Herausforderungen für Unternehmen?
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Komplexität der Kriterien: Umgang mit detaillierten technischen Bewertungsanforderungen der EU-Taxonomie
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Datenintegration: Einbindung der Taxonomieanforderungen in bestehende Daten- und Berichtssysteme
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Berichtstransparenz: Sicherstellung prüfungssicherer und nachvollziehbarer Berichterstattung für Stakeholder
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Identifikation und Abgrenzung der berichtspflichtigen Wirtschaftsaktivitäten, insbesondere bei vielfältigen Geschäftsbereichen
Unser Ansatz
Warum FALK Momentum?
FALK Momentum unterstützt Unternehmen bei der effizienten und prüfungssicheren Umsetzung der EU-Taxonomie. Durch die Kombination von fundierter Wirtschaftsprüfungsexpertise und tiefgreifendem Verständnis nachhaltigkeitsrelevanter Anforderungen stellen wir sicher, dass Ihre Taxonomie-Berichterstattung sowohl regulatorisch konform als auch wirtschaftlich belastbar ist. Unsere interdisziplinären Teams begleiten Sie praxisnah – von der Identifikation relevanter Aktivitäten bis zur Prüfungsvorbereitung – und sorgen so für Transparenz und Vertrauen gegenüber Stakeholdern und Wirtschaftsprüfern.