
EU Regulation on Deforestation-free Products (EUDR)
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) ist ein zentrales Instrument der EU zur Bekämpfung der globalen Entwaldung und Waldschädigung. Sie verpflichtet Unternehmen, sicherzustellen, dass bestimmte Rohstoffe und daraus hergestellte Produkte nicht mit Entwaldung oder illegalem Holzeinschlag in Verbindung stehen – weder direkt noch indirekt über ihre Lieferkette.
Aufbau und Inhalt
Die EUDR betrifft die Rohstoffe Rindfleisch, Soja, Palmöl, Holz, Kakao, Kaffee und Kautschuk sowie die zahlreichen daraus hergestellte Produkte (z. B. Leder, Schokolade, Möbel, Papier).
Zentrale Anforderungen der Verordnung sind:
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Entwaldungsfreiheit: Produkte dürfen nur dann importiert oder in Verkehr gebracht werden, wenn sie nicht auf Flächen erzeugt wurden, die nach dem 31. Dezember 2020 entwaldet wurden
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Legalität: Alle Produkte müssen den einschlägigen Rechtsvorgaben des Produktionslands entsprechen (z. B. Landnutzung, Arbeitsrecht, Menschenrechte)
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Sorgfaltspflichtverfahren (Due Diligence): Unternehmen müssen für betroffene Produkte ein dokumentiertes Verfahren zur Risikobewertung und Risikominderung einführen – inkl. Geolokalisierung der Anbauflächen, Risikoklassifizierung und Nachweisdokumentation
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Meldepflicht: Vor dem Inverkehrbringen muss über ein zentrales EU-Informationssystem eine Due-Diligence-Erklärung abgegeben werden, die öffentlich nachvollziehbar macht, dass das Produkt den EUDR-Vorgaben entspricht
Die EUDR stellt damit nicht nur neue Anforderungen an Transparenz und Rückverfolgbarkeit in globalen Lieferketten, sondern verändert auch Einkaufs-, Beschaffungs- und Reportingprozesse vieler Unternehmen grundlegend.
Wer ist betroffen?
Von der EUDR betroffen sind Marktteilnehmer und Händler, die relevante Rohstoffe und Erzeugnisse in der EU in Verkehr bringen, auf dem Markt bereitstellen oder ausführen. Dies umfasst sowohl große und mittleren Unternehmen als auch Kleinst- und Kleinunternehmen.
Ab wann gilt die EUDR?
Die Verordnung trat am 29. Juni 2023 in Kraft. Die ursprünglich geplante Anwendung ab dem 30. Dezember 2024 wurde aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Umsetzbarkeit um ein Jahr verschoben. Die neuen Fristen sind:
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30. Dezember 2025: Große und mittlere Unternehmen
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30. Juni 2026: Kleine Unternehmen und Mikrounternehmen
Diese Anpassungen geben Unternehmen mehr Zeit, sich auf die Anforderungen vorzubereiten und die notwendigen Due-Diligence-Systeme zu implementieren.
Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen der EUDR vertraut machen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung sicherzustellen.
Was sind die Herausforderungen für Unternehmen?
Die Umsetzung der EUDR-Anforderungen stellt Unternehmen vor mehrere Herausforderungen
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Ressourcen: Einführung strenger Due-Diligence-Verfahren und erhebliche Investitionen in Fachwissen und Tools
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Datenerhebung: Erhebung genauer Geolokalisierungsdaten und Einhaltung strikter Dokumentationsanforderungen
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Lieferantenmanagement und Zusammenarbeit: Sicherstellung, dass alle Lieferanten die Anforderungen der EUDR erfüllen. Aktive Einbindung und Kommunikation mit Lieferanten sowie Risikomanagement, gegebenenfalls Schulungen und Anpassungen von Verträgen.
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Pushback seitens Geschäftspartnern: Widerstand von Zulieferern und anderen Geschäftspartnern, die nicht bereit sind, die notwendigen Daten zu liefern
Unser Ansatz
Unsere Vorgehensweise unterstützt Unternehmen dabei, die regulatorischen Anforderungen praxisnah und effizient zu integrieren:
Warum FALK Momentum?
Mit einem interdisziplinären Team aus Wirtschaftsprüferinnen und ESG-Expertinnen unterstützt FALK Momentum Unternehmen umfassend bei der Umsetzung der EUDR. Unsere Kombination aus regulatorischer, wissenschaftlicher und praktischer Expertise ermöglicht nicht nur die Einhaltung technischer Anforderungen, sondern auch fundierte, umsetzbare Handlungsempfehlungen. Dank unserer Partnerschaft mit einer auf ESG spezialisierten Kanzlei bieten wir bei Bedarf integrierte Rechtsberatung.